Urteil des OLG Köln vom 30.07.2015 – OLG Köln knickt beim Restwert ein
Veräussert der Geschädigte das Unfallfahrzeug nach Vorliegen eines Sachverständigengutachtens zu dem vom Sachverständigen durch Einholung verschiedener Angebote auf dem regionalen Markt ermittelten Restwert, ohne der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorher die Möglichkeit zu geben, das Fahrzeug selbst wirtschaftlich günstiger zu verwerten, so verletzt der Geschädigte weder seine Schadensminderungspflicht noch das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Aus den Gründen: …Zwar … Urteil des OLG Köln vom 30.07.2015 – OLG Köln knickt beim Restwert ein weiterlesen
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